Was du über das Streichen bei Auszug wissen solltest

Beim Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich fast immer die gleiche Frage: Muss ich die Wohnung streichen oder nicht? Viele Mieter sind verunsichert, weil sie nicht genau wissen, was erlaubt ist und was wirklich verlangt werden darf. Die Antwort hängt nicht nur vom Mietvertrag ab, sondern auch davon, wie die Wohnung bei Einzug ausgesehen hat. Wer gut informiert ist, spart am Ende oft viel Arbeit und unnötigen Ärger.

Streichen ist nicht immer Pflicht

Grundsätzlich gilt: Du musst die Wohnung nur dann streichen, wenn du dazu verpflichtet bist. Das ist meist dann der Fall, wenn du die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen hast. War die Wohnung also frisch gestrichen oder tapeziert, kann im Mietvertrag geregelt sein, dass du sie in ähnlichem Zustand zurückgeben musst. Anders sieht es aus, wenn du eine unrenovierte Wohnung übernommen hast. Dann darf der Vermieter in vielen Fällen keine Renovierung von dir verlangen.

Der Mietvertrag entscheidet, aber nicht immer

Im Mietvertrag stehen oft sogenannte Schönheitsreparaturklauseln. Darin wird geregelt, wann du was machen sollst – also zum Beispiel alle drei Jahre die Wände streichen. Viele dieser Klauseln sind nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr gültig, weil sie den Mieter einseitig benachteiligen. Vor allem feste Fristen oder pauschale Aussagen wie „die Wohnung muss bei Auszug gestrichen werden“ sind oft unwirksam. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Blick in den Vertrag oder eine Beratung beim Mieterverein.

Was sind eigentlich Schönheitsreparaturen

Zum Streichen gehört das, was man als Schönheitsreparatur bezeichnet. Dazu zählen das Weißen oder Streichen der Wände und Decken, das Lackieren von Heizkörpern, Fenstern und Türen von innen sowie das Entfernen kleinerer Spuren des täglichen Gebrauchs. Nicht dazu gehören größere Schäden oder Abnutzungen, die über das normale Maß hinausgehen – zum Beispiel ein Brandfleck auf dem Boden oder Schimmel durch falsches Lüften. Diese Schäden musst du unter Umständen auch dann beseitigen, wenn du nicht streichen musst.

So gehst du beim Auszug am besten vor

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du streichen musst, sprich frühzeitig mit deinem Vermieter. Viele Missverständnisse lassen sich so im Vorfeld klären. Eine gemeinsame Wohnungsbegehung vor dem eigentlichen Auszug kann helfen, offene Fragen zu klären. Wenn du freiwillig streichen willst, achte darauf, dass du saubere Arbeit leistest. Schlecht gestrichene Wände oder Farbspritzer auf dem Boden führen eher zu Diskussionen als zu einem reibungslosen Abschied.

Farbe, Ton und Zustand beachten

Wenn du streichst, verwende möglichst neutrale Farben wie Weiß oder Hellgrau. Auffällige Farben solltest du überstreichen, da der Vermieter ansonsten verlangen kann, dass du die Wände wieder in einen neutralen Zustand versetzt. Wichtig ist auch, dass du alle Dübellöcher schließt und eventuelle Flecken entfernst. Eine gepflegte Wohnung wird vom Vermieter meist problemlos abgenommen – auch wenn nicht jede Wand neu gestrichen wurde.

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